Regelungen zum Cannabis-Konsum im Bayerischen Landtag

  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner untersagt das Rauchen von Cannabis im Innen – und Außenbereich des Maximilianeums.
  • Eine entsprechende Änderung der Hausordnung hat sie heute erlassen, um den Kinder- und Jugendschutz im Bayerischen Landtag weiter sicherzustellen. 
  • Ilse Aigner: „Mit dieser Änderung der Hausordnung soll der Kinder- und Jugendschutz gewährleistet bleiben und zugleich werden wir damit unserer Vorbildfunktion gerecht.“

 

MÜNCHEN.     Vom 6. Mai an gilt auch im Außenbereich des Maximilianeums ein Verbot, Cannabis zu rauchen. Eine entsprechende Änderung der Hausordnung veranlasste Landtagspräsidentin Ilse Aigner heute. Hintergrund ist der Kinder- und Jugendschutz, da sich im Bayerischen Landtag häufig Schulklassen, Schülerpraktikanten sowie Kinder und Jugendliche im Rahmen von Landtagsveranstaltungen aufhalten. 

Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat die Bestimmungen zum Nichtraucherschutz in der Hausordnung des Bayerischen Landtags auf Grundlage ihres Hausrechts und in Abstimmung mit allen Vizepräsidenten geändert. Nach §12 der Hausordnung ist von 6. Mai an „innerhalb der Gebäude des Landtags […] das Rauchen von Tabak- und Cannabisprodukten verboten. Für Cannabisprodukte gilt dieses Verbot auf dem Gelände des Maximilianeums auch im Außenbereich.“

Hintergrund ist der Kinder- und Jugendschutz, denn auf dem Gelände des Maximilianeums halten sich regelmäßig Kinder und Jugendliche auf – beispielsweise im Rahmen des pädagogischen Programms für Schulklassen, bei Schülerpraktika oder Veranstaltungen.

(CK)

Randspalte

Seitenanfang